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§37 Abs.3 SBG XI

Beratung bei häuslicher Pflege

Verhinderungspflege bei Verhinderung der Pflegeperson durch modernen ambulanten Dienst in Mannheim

Verhinderungspflege & Urlaubspflege durch unseren ambulanten Dienst
in Mannheim, Ludwigshafen und der Bergstraße

Für Sie als Pflegeperson eines geliebten Familienmitglieds oder Freundes ist der Gedanke an eine Urlaubsreise oder eine regelmäßige Freizeitgestaltung oft mit der Sorge um das Wohl des Pflegebedürftigen verbunden.

  • Wer übernimmt die fachgerechte Pflege und Betreuung?
  • Muss ich meinen Angehörigen während des Urlaubs in ein Heim geben?
  • Was ist mit den Kosten?

Sie können Ihren Urlaub (bis zu 28 Tage im Jahr) oder Ihre regelmäßige Freizeitgestaltung (z.B. Stundenweise) genießen und trotzdem Ihren Angehörigen gut versorgt wissen.

Verhinderungspflege (Urlaubspflege) bedeutet, die Pflegekasse übernimmt die Kosten (bis zu maximal 1510 Euro im Jahr) für eine notwendige Ersatzpflege, unter der Voraussetzung, dass die Pflegeperson den in einer Pflegestufe erfassten Pflegebedürftigen mindestens 6 Monate in seiner häuslichen Umgebung gepflegt hat, die Kosten für eine Ersatzpflegekraft, durch eine professionelle Pflegeperson, z. B. durch einen zugelassenen Pflegedienst  - ambulanter Dienst -

Nutzen Sie die Möglichkeit der Pflegekasse,  Pflegepersonen, die wegen Erholungsurlaub, Krankheit oder aus anderen Gründen verhindert sind, durch unser Fachpersonal vertreten zu lassen.

Nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf! Wir beantworten gerne Ihre Fragen.

 

Unsere Partner

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