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Krankenkassen füllen Rücklagen auf

In der ersten Hälfte des Jahres 2017 erwirtschafteten die Kassen nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur einen Überschuss von 1,4 Milliarden Euro, somit dürften die Mitglieder erst einmal von Beitragserhöhungen verschont bleiben. Somit hat sich der Überschuss des 1. Quartals von 612 Millionen Euro nochmals verdoppelt. Dadurch sind die finanziellen Reserven der gesetzlichen Krankenkassen auf insgesamt 17,5 Milliarden Euro gestiegen.

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Prüfungsergebnis MDK Prüfung August 2017

MDK Prüfung August August 2017: 1,0

Wir haben bei der MDK Prüfung im August die 1,0 bekommen!! Gratulation an das ganze Team! Ihr seid die Besten!!!
Auch einen Dank an unsere Kunden und deren Angehörige. Bei der Patientenumfrage wurden wir auch mit SEHR GUT bewertet !

Koalition einig: Die Altenpflegeausbildung wird abgeschafft

Der prognostizierte Fachkraftmangel im Gesundheitswesen verlangt von den heute politisch Verantwortlichen viel Einsatz, Ideen und auch Phantasie, um die erwarteten Probleme für die alternde deutsche Baby-Boomer Generation aufzufangen.

Es gibt vielversprechende Ansätze, aber auch nicht wenige, zumindest umstrittene Versuche. Ein solcher ist die Reform der Pflegeberufe. Die Ausbildungsberufe der Alten-, Kranken- und Kinderkrankenpflege sollten zusammengelegt werden, eine generalistische Ausbildung wäre die Folge gewesen. Wer die Ausbildung absolviert, kann sich dann später entscheiden, in welche Richtung er arbeiten möchte. Während die Politik jubelte, waren „Pflege Profis“ in Krankenhäusern, ambulanten Diensten und stationären Einrichtungen entsetzt. Krankenhäuser zum Beispiel, erwarteten einen erheblichen Mehraufwand, um Mitarbeiter mit einer generalistischen Ausbildung in ihrer Tätigkeit einzuarbeiten. Aber auch die in der Pflege tätigen Dienste rechnen mit einer deutlichen Steigerung des organisatorischen Aufwandes für die Gestaltung der Ausbildung, sowie die Einarbeitung neuer Mitarbeiter/innen.  

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Pflegehilfsmittel zum Verbrauch

Haben Sie möglicherweise einen lieben Angehörigen an Ihrer Seite, den Sie liebevoll pflegen und umsorgen?

Dann könnte Sie das folgende Thema durchaus interessieren.
Wir möchten Ihnen die sogenannte Pflegehilfsmittel-Pauschale und die damit in Verbindung stehenden „Pflegehilfsmittel zum Verbrauch“ näher erläutern. Bedauerlicher Weise ist kaum ein Pflegebedürftiger oder dessen Angehörige ausreichend über diese Form der finanziellen Unterstützung durch die Pflegekassen, bei häuslicher Pflege, informiert.

Nach § 40 Abs. 1 Sozialgesetzbuch XI haben Versicherte der gesetzlichen Pflegeversicherung einen Anspruch auf die Versorgung mit Pflegehilfsmitteln. Diese tragen zur Erleichterung der Pflege, zur Linderung der Beschwerden oder zur selbstständigen Lebensführung des Pflegebedürftigen bei. § 40 Abs. 2 (SGB XI): Zum Verbrauch bestimmter Pflegehilfsmittel: „Die Aufwendungen der Pflegekassen für die zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel dürfen monatlich den Betrag von 40 Euro (Pflegehilfsmittel-Pauschale) nicht übersteigen. Die Leistung kann auch in Form einer Kostenerstattung erbracht werden.“

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Von Pflegstufen zu Pflegeraden

Gravierende Änderung zum 1.Januar 2017

Als 1995 der damalige Bundesgesundheitsminister Norbert Blüm die Pflegversicherung ausrief, galt es als Projekt der Zukunft. Die Pflege der Bedürftigen sollte in der immer älter werdenden Gesellschaft gesichert sein, eine Finanzgrundlage musste geschaffen werden. Ob die Pflegeversicherung, nun fast 20 Jahre später, als Erfolgsmodell bezeichnet werden darf, darüber streiten sich die Fachleute. Fakt ist aber, es gibt Reformierungsbedarf.

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