Taxifahrten zum Arzt

Seit Januar muss eine Taxifahrt zum Arzt nicht wie bisher vorher beantragt werden, dass diese von der Krankenkasse bezahlt wird. Diese neue Regelung gilt  für alle Personen mit Pflegegrad vier und fünf (bei dauerhaft eingeschränkter Mobilität auch bei Pflegegrad drei), als auch für Blinde und Personen mit einer außergewöhnlichen Gehbehinderung.