Einwanderungsgesetz für Fachkräfte aus Nicht EU Ländern

Einwanderungsgesetz für Fachkräfte

Am 7.Juni hat die grosse Koalition ein Einwanderungsgesetz für Fachkräfte beschlossen. So soll insbesondere qualifiziertem Personal für die Pflege aus Nicht-EU-Ländern die Einreise und Arbeitssuche erleichtert werden. Die sogenannte Vorrangprüfung, wonach erst geprüft wird ob es in dem Berufszweig Personal in Deutschland gibt, entfällt.

Ein qualifizierter Berufsabschluss, nachgewiesene Sprachkenntnisse und die Aussicht auf eine Stelle reichen zur Einreise. Man hat dann 6 Monate Zeit für die Arbeitssuche. Einziger Schwachpunkt ist die Einschränkung, dass die Einwanderer maximal 25 Jahre alt sein dürfen. Gerade für die Pflegeberufe ein nicht nachvollziehbares Manko.

Mitarbeiter ambulante Pflege Politik