Entlassrezepte von Klinikärzten

Seit dem 1.Oktober 2017 dürfen Klinikärzte den Patienten bei der Entlassung ein Rezept für die benötigten Medikamente ausstellen. Die Klinikärzte dürfen nur die kleinstmögliche Packungsgröße verschreiben. Diese können dann in  jeder öffentlichen Apotheke in Deutschland eingelöst werden, allerdings muss dies innerhalb von drei Werktagen nach Entlassung geschehen.

Durch das Entlassrezept soll es dem Patienten ermöglicht werden, seine Anschlussmedikation sofort zu erhalten, ohne vorher einen niedergelassenen Arzt aufsuchen zu müssen. Optisch unterscheidet sich das neue rosa Rezept durch den Aufdruck „Entlassmanagement“ von den ambulanten Verordnungen. Dieses neue Gesetz umzusetzen gestaltete sich schwierig, aber stellen nun eine deutliche Verbesserung für die Patienten dar.