Zusätzliche Leistungen der Pflegeversicherung

Zusätzliche Leistungen der Pflegeversicherung

Mit der Einstufung in einen Pflegerad haben Sie Anspruch auf weitere finanzielle Unterstützung durch die Pflegekasse.

Zusätzliche Betreuungsleitungen

Damit Sie im Alter lange fit bleiben, bieten wir Ihnen zur Erhaltung und Förderung Ihrer Alltagskompetenz zusätzliche Betreuungsleistungen an, die Ihr Leben lebenswerter und abwechslungsreicher gestalten.

Pflegebedürftige Menschen in häuslicher Pflege haben, zusätzlich zum bisherigen Pflegegeld bzw. der Pflegesachleistung, Anspruch auf einen monatlich festen Betrag, um zusätzliche Betreuungsleistungen in Anspruch nehmen zu können.

Wir möchten Ihnen diese zusätzlichen Leistungen anbieten, welche im Sozialgesetzbuch XI, § 45 beschrieben sind:

Diese Leistungen können sein:

  • Spaziergänge
  • Gesprächsführung
  • Gedächtnistraining
  • Spiele
  • Vertretung bei abwesenden Angehörigen

Ihre Pflegekasse unterstützt dies mit 125 Euro im Monat.

ACHTUNG: Diese Leistungen können nur von einem eingetragenen Pflegedienst erbracht und abgerechnet werden. Bleibt das Budget ungenutzt, verfällt es immer zum 30.06. des Folgejahres- es erfolgt keine Auszahlung an den Patienten.

Sie möchten nähere Informationen zu unseren Betreuungsleistungen? Gerne können Sie uns kontaktieren.

Verhinderungspflege (Urlaubspflege)

Einmal um die Welt reisen, an einem Strand Sonne tanken oder auf Kreuzfahrt gehen?

Menschen zu pflegen ist eine schöne Aufgabe, aber auch eine, die mitunter zeitintensiv ist. Pflegende Angehörige brauchen Kraft, Geduld und Einfühlungsvermögen - oft 24 Stunden am Tag. Doch wer kümmert sich um den zu pflegenden Angehörigen, wenn man selbst einmal wieder ausspannen und auftanken muss, um dieser Aufgabe weiterhin gerecht zu werden? Natürlich kann der gewünschte Erholungseffekt nur eintreten, wenn Sie Ihren Angehörigen fachlich gut versorgt wissen. Wir ermöglichen Ihnen, sich diese Auszeit zu nehmen, mit der Gewissheit, dass während Ihrer Abwesenheit die Pflege und Versorgung sichergestellt ist.

Das Gute daran ist, dass die Kosten für die Urlaubspflege von der Pflegekasse des Pflegebedürftigen getragen werden. So können Sie Ihren Urlaub (Maximal 6 Wochen und bis maximal 2418 €/Jahr) oder Ihre regelmäßige Freizeitgestaltung (z. B. stundenweise, maximal 60 Stunden/ Jahr) genießen und trotzdem Ihren Angehörigen gut versorgt wissen. Sie haben Fragen zur "Urlaubspflege"?

Wir beraten Sie gerne!