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Aufgepasst

Verhinderungspflegebudget 2017 verfällt am 31.12.

Alle Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 2 und höher aufgepasst ! Sollten Sie Anspruch auf Verhinderungspflege haben und Ihr Budget für 2017 von insgesamt 2418 Euro noch nicht vollständig oder gar nicht ausgeschöpft haben, besteht nur noch bis zum 31.12.2017 die Möglichkeit. Das bis dahin nicht genutzte Budget verfällt dann. Nähere Informationen zum Thema Verhinderungspflege finden Sie hier...

Auskünfte über die Höhe Ihres Restbudgets erteilt Ihnen Ihre Pflegekasse. Für ergänzende Informationen (z.B. ob Sie Anspruch haben) können Sie auch gerne uns kontaktieren.

 

Verhütung von Zahnerkrankungen bei Pflegebedürftigen

Verhütung von Zahnerkrankungen bei Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderungen

G-BA regelt Details in neuer Richtlinie

Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderungen haben aufgrund ihrer besonderen Lebenssituation künftig einen gesonderten Anspruch auf Leistung zur Verhütung von Zahnerkrankungen. Ziel ist es, das überdurchschnittlich hohe Risiko für Karies-, Parodontal-, und Mundschleimbeutelerkrankungen für diesen Personenkreis zu senken. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat kürzlich in Berlin die Erstfassung einer Richtlinie beschlossen, in der Art und Umfang des vertragszahnärztlichen Leistungsspektrums festgelegt sind. Abhängig von Mundgesundheitsstatus sollen vorbeugende Maßnahmen geplant und die Mundgesundheit der Versicherten erhalten oder Verbessert werden.

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Smart Home

Altersgerechte Assistenzsysteme – Smart Home als Seniorenhilfe

Der neue Trend, ein intelligentes zuhause –Smart Home- ist nicht jedermanns Sache. Das Licht auf Sprachbefehl an- und ausschalten, Telefonanrufe über in jedem Raum befindliche Lautsprecher entgegennehmen, Rolläden auch von unterwegs bedienen.  Überflüssige Spielerei, Sicherheitsrisiko, zu teuer und mögliche Spionage durch Giganten wie Google und Amazon sind sehr oft im Kontext mit „Smart Home“ zu hören.

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Entlassrezepte von Klinikärzten

Seit dem 1.Oktober 2017 dürfen Klinikärzte den Patienten bei der Entlassung ein Rezept für die benötigten Medikamente ausstellen. Die Klinikärzte dürfen nur die kleinstmögliche Packungsgröße verschreiben. Diese können dann in  jeder öffentlichen Apotheke in Deutschland eingelöst werden, allerdings muss dies innerhalb von drei Werktagen nach Entlassung geschehen.

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Mehr Kompetenzen für Pflegefachkräfte

Mehr Kompetenzen für Pflegefachkräfte

Der Gesundheitsminister in Nordrhein-Westfalen Karl-Josef Laumann möchte Pflegekräften mehr Kompetenzen zusprechen. Als Beispiel dafür nennt er die Anschaffung einer speziellen Matratze, für die bisher der Hausarzt hinzugezogen werden musste. Er fordert, dass ambulante Pflegekräfte selbstständig solche Matratzen verordnen können, niedergelassene Ärzte wären seiner Erfahrung nach froh, solche Kompetenzen abgeben zu können.

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