Leistungen der Pflegeversicherung
Wenn Sie bereits durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung begutachtet und in einen Pflegegrad eingestuft wurden, haben Sie Anspruch auf die Unterstützung durch einen Pflegedienst.
Die sogenannten „Pflegesachleistungen“ sind Leistungen, die der Pflegedienst beim Pflegebedürftigen in der Regel zu Hause erbringt.
Pflegesachleistungen sind
- Körperbezogene Pflegemaßnahmen, wie beispielsweise Körperpflege oder Mobilisation
- Pflegerische Betreuungsmaßnahmen wie beispielsweise Spaziergänge oder auch Beschäftigungen (Spiele spielen, Unterhaltungen führen etc.)
- Hilfe bei der Haushaltsführung, wie das Zubereiten von Mahlzeiten und das Reinigen der Wohnung
Die Höhe der Pflegesachleistung richtet sich nach dem Pflegegrad:
Pflegegrad 1 – 125 Euro/Monat
Pflegegrad 2 – 724 Euro/Monat
Pflegegrad 3 – 1363 Euro/Monat
Pflegegrad 4 – 1693 Euro/Monat
Pflegegrad 5 – 2095 Euro/Monat
(Stand 01.01.2022)