Erhöhung der Pflegesachleistungssätze

Bereits im Jahre 2008 wurde im Rahmen des Pflege-Weiterentwicklungsgesetz die stufenweise Erhöhung der Pflegesatzleistungen beschlossen. Am 1.Januar 2012 erfolgte die dritte und vorläufig letzte Stufe. 

Als Pflegesachleistung werden Leistungen der Grundpflege und Hauswirtschaft bezeichnet, die von ambulanten Pflegedienst erbracht werden. Der Pflegedienst rechnet die Pflegesachleistungen bis maximal zur Höchstgrenze direkt mit der Pflegekasse ab. 

Höchstgrenzen ab 1. Januar 2012
Pflegestufe neu alt
Pflegestufe 1 450.- 440.-
Pflegestufe 2 1100.- 1040.-
Pflegestufe 3 1550.- 1510.-

Bei der sogenannten Härtfallregelung (oftmals auch 3+ genannt) bleibt es wie bisher bei 1918 Euro. 

Auch das „Pflegegeld“ erfährt eine leichte Erhöhung.
Pflegestufe neu alt
Pflegestufe 1 235.- 225.-
Pflegestufe 2 440.- 430.-
Pflegestufe 3 700.- 685.-

"Pflegegeld" wird durch die Pflegekassen bezahlt, wenn sich Pflegebedürftige durch Angehörige oder andere Pflegepersonen versorgen lassen, also nicht durch eine professionelle Pflegekraft.

Auch die Leistungshöchstgrenze für die Verhinderungepflege steigt zum Jahreswechsel.

Bisher zahlten die Pflegekassen 1510 Euro, ab dem 1.Januar 2012 sind es 1550 Euro.