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Fragen? Rufen Sie uns an.
Tel.: 0621-7001 8980

Beratung und Schulung

Beratungseinsatz nach § 37.3. SGB XI

Qualitätssicherungsbesuche

Wichtige Information:
Aktuell können wir leider nur Neukunden für Beratungseinsätze im Postleitzahlenbereich 68309 annehmen!


Wenn Sie einen Pflegebedürftigen selbst pflegen, übernehmen Sie viel Verantwortung. Damit Sie diese Aufgabe sorgfältig erfüllen können, ist es sinnvoll und notwendig, dass Sie in bestimmten, regelmäßigen Zeitabständen durch professionelle Pflegekräfte vor Ort unterstützt und beraten werden. Wenn der Pflegebedürftige Pflegegeld bezieht, sind diese Beratungseinsätze zur Qualitätssicherung Pflicht und werden von Ihrer Pflegekasse vorgeschrieben, die zugleich die Kosten dafür trägt.

Nach jedem Beratungseinsatz werden von uns die erforderlichen Nachweise in einem umfassenden Bericht erstellt, den wir an ihre Pflegekasse weiterleiten. Sie erhalten eine Kopie der Unterlagen. In dem Bericht für die Pflegekasse werden wir auch zu eventuellen Veränderungen der Pflegesituation, zusätzlich nötig gewordenen Hilfsmitteln, Rehabilitationsmaßnahmen oder mehr Unterstützung für die Pflege Stellung nehmen. Wir sind Ihr Partner, wenn es darum geht, die Pflegesituation für Ihre Angehörigen zu verbessern.

Achtung!

Wenn die Beratungseinsätze nicht nachgewiesen werden können oder vom Pflegebedürftigen abgelehnt werden, kann das Pflegegeld gekürzt und bei anhaltender Verweigerung sogar ganz gestrichen werden!

Wichtig!

Pflegebedürftige mit erheblichem Betreuungsbedarf  und ihre Angehörigen haben Anspruch auf die doppelte Anzahl von Beratungsbesuchen, zur Gewährleistung einer besseren Bewältigung der hohen physischen und psychischen Belastungen des Pflegealltags. Zu Ihrer Unterstützung übernehmen wir für Sie alle notwendigen Formalitäten des Qualitätsbesuchs. Außerdem erinnern wir Sie rechtzeitig an den nächsten Termin.

Die zeitlichen Vorgaben der Beratungseinsätze durch die Pflegekasse sind wie folgt:

Pflegegrad 1 – Keine Vorgabe

Pflegegrad 2 & 3 – halbjährlich

Pflegegrad 4 & 5 – vierteljährlich

Zwecks Terminvereinbarung schreiben Sie uns eine Email mit Ihren Kontaktdaten. Wir rufen Sie zurück:

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